Arbeitsrecht

EuGH kippt deutsche Kündigungsfristen

Die Fristen für die ordentliche Beendigung eines Arbeitsverhältnisses sind in § 622 BGB geregelt. Mit der Entscheidung vom 19.01.2010, Az. C-555/07, hat der Europäische Gerichtshof festgestellt, dass die Regelung euraparechtswidrig ist, soweit für die verlängerten Fristen in Absatz 2 Beschäftigungszeiten vor Vollendung des 25. Lebensjahres unberücksichtigt bleiben.

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