Verkehrsordnungswidrigkeiten

Videoüberwachung auf dem Prüfstand

Die Feststellung von Verkehrsverstößen erfolgt u.a. auch mittels Videoüberwachung. In der Vergangenheit wurde die automatische Videoüberwachung sowohl zur Feststellung von Abstandsunterschreitungen als auch von Geschwindigkeitsüberschreitungen problemlos als zulässig erachtet. Das Bundesverfassungsgericht hat mit einer Entscheidung vom 11.08.2009 - Az: 2 BvR 941/08 begründete Zweifel an der bisherigen Praxis geäußert.

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