„pro bono“- Tätigkeit

Der Begriff „pro bono“ bezeichnet die kostenlose Beratung und Vertretung. Wir beteiligen uns aktiv daran, Bürgern mit geringem Einkommen den unentgeltlichen Zugang zum Rechtswesen zu ermöglichen.

So nehmen wir von Anbeginn am Pilotprojekt des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Europa in Kooperation mit der Rechtsanwaltskammer Sachsen teil, wonach Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in mehreren sächsischen Städten in anwaltlichen Beratungsstellen eine grundsätzlich kostenfreie Rechtsberatung für finanziell bedürftige Bürger durchführen. In Limbach-Oberfrohna finden diese Beratungen jeweils dienstags zwischen 15:30 Uhr und 17:30 Uhr im Rathaus statt. Einzelheiten hierzu können Sie der Veröffentlichung der Stadt Limbach-Oberfrohna entnehmen.

Außerdem sind Mandate auf Basis von Beratungs- und Prozesskostenhilfe regelmäßiger Bestandteil unserer Tätigkeit.