Tätigkeitsprofil

njw

Die Kanzlei ist vorrangig auf dem Gebiet des Zivilrechts tätig. Schwerpunktmäßig befassen wir uns mit folgenden Themenbereichen:

Arbeitsrecht

Wir beraten und vertreten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Unsere Leistungen reichen von der Beratung bei der Erstellung oder Änderung vertraglicher Vereinbarungen über die außergerichtliche Konfliktbewältigung bis hin zur arbeitsgerichtlichen Vetretung. Die Kernpunkte dieses Geschäftsfeldes sind:

  • Gestaltung von Arbeitsverträgen
  • Vorbereitung der rechtssicheren Beendigung von Arbeitsverhältnissen
  • Auseinandersetzungen in Arbeitsverhältnissen
  • Durchsetzung vertraglicher Ansprüche
  • Aufhebungs- und Abwicklungsverträge
  • Kündigungsschutzverfahren
Mietrecht

Zu unseren Mandanten zählen sowohl Mieter als auch Vermieter. Wir sind dabei sowohl im gewerblichen als auch im Wohnraummietrecht tätig. Unter anderem umfasst unser Angebot:

  • Gestaltung von Mietverträgen
  • Durchsetzung mietrechtlicher Ansprüche
  • Prüfung von Gewährleistungs- und Minderungsansprüchen
  • Überprüfung von Nebenkostenabrechnungen
  • Kündigungen und Räumungsverfahren
  • Maklerrecht
Verkehrsrecht

Wir bearbeiten sowohl die zivil- und strafrechtliche Komponente dieses Rechtsgebietes. Unsere hauptsächlichen Tätigkeiten beinhalten u.a.:

  • Prüfung und Durchsetzung von Ansprüchen nach Unfällen
  • Verteidigung in Ordnungswidrigkeitenverfahren und Verkehrsstrafverfahren
  • Vertretung bei Auseinandersetzungen mit Versicherungen aus verkehrsrechtlichen Anlässen

Darüber hinaus werden wir auch in sonstigen zivilrechtlichen Auseinandersetzungen sowohl beratend als auch mit der Geltendmachung von Ansprüchen bzw. der Rechtsverteidigung gegen unzutreffende Ansprüche bzw. Behauptungen betraut. Zu unseren regelmäßigen Aufgaben gehört insbesondere die Forderungsbeitreibung von der außergerichtlichen Verständigung bis hin zur Durchsetzung im Zwangsvollstreckungsverfahren bzw. der Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren.

In sozial- und verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten übernehmen wir Mandate, sofern die von uns regelmäßig betroffenen Rechtsgebiete zumindest tangiert werden. Die Übernahme der Rechtsverteidigung im Strafverfahren wird im Einzelfall in Abhängigkeit vom konkreten Schuldvorwurf geprüft.

Generell haben wir es uns zum Arbeitsmaxime gemacht, zunächst im Rahmen eines mandatseinleitenden Gesprächs zu klären, ob eine sachgerechte Mantandsübernahme möglich ist. Kann dies nicht erfolgen, weil ein Fachgebiet betroffen ist, auf dem wir nicht tätig sind, sind wir bei der Vermittlung eines geeigneten Kollegen behilflich. Kosten entstehen erst bei tatsächlicher Beauftragung.